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Willkommen bei der Marianne und Emil Lux-Stiftung!

Herr Dr. Emil Lux und seine Frau Marianne haben viele Jahre lang humanitär tätige Organisationen und Gruppen mit Spenden unterstützt. In Fortsetzung und Intensivierung dieser Aktivitäten haben die inzwischen verstorbenen Eheleute Lux im Jahr 2004 die gemeinnützige Marianne und Emil Lux Stiftung gegründet. Es handelt sich dabei um eine selbständige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Remscheid. Stiftungsratsvorsitzender ist heute der Sohn der Stifter, Harald Lux, Wermelskirchen.

Stiftungsvorstände sind  Wolfgang Thiele (Bergisch Gladbach), Daniel Mertmann (Wuppertal) und Siegfried Landau (Remscheid) (siehe Ansprechpartner).

Die Stiftung ist offen für Spenden und Zustiftungen. Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke. Aus den Erträgen der Stiftung können, gemäß Stiftungssatzung, Projekte auf folgenden Gebieten gefördert werden:

Stiftungsprojekte

1. Entwicklungshilfe und Fürsorge von Flüchtlingen und Verfolgten

2. Jugend- und Altenhilfe

3. Bildung, Erziehung und Integration

4. Öffentliches Gesundheits- und Wohlfahrtswesen

5. Mildtätige Zwecke

Die Förderung kann durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts erfolgen oder durch die Stiftung unmittelbar.

Über die Vergabe von Stiftungsmitteln entscheidet der Vorstand. Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung von Stiftungsmitteln besteht nicht. Vorstand ist zur Zeit Wolfgang Thiele, Bergisch Gladbach, Daniel Mertmann (Wuppertal) und Siegfried Landau (Remscheid).

Stiftungsmittel werden nur für satzungskonforme Stiftungszwecke vergeben. Bei Projekten in Deutschland wird die Region Bergisches Land, Düsseldorf, Köln bevorzugt. Projekte, die der Finanzierung von Personalkosten dienen, werden nicht berücksichtigt. Privatpersonen können ebenfalls nicht berücksichtigt werden. Destinatäre, die Fördermittel beantragen, sollten einen gültigen Freistellungsbescheid des Finanzamtes haben und Zuwendungsbescheinigungen ausstellen können.

Beihilfen, Spenden und ähnliche Zuwendungen durch die Lux-Stiftung müssen formlos schriftlich beim Vorstand beantragt werden. Die Anträge sollen eine möglichst präzise Beschreibung des zu fördernden Projektes enthalten.

Spenden und Zustiftungen

Die Stiftung kann auch Spenden von außen in jeder Höhe entgegennehmen; Zustiftungen bedürfen der Zustimmung des Vorstandes. Spendenquittungen werden ausgestellt. Spenden werden ausschließlich in geprüfte Projekte im Sinne der Stiftungssatzung investiert. Zustiftungen erhöhen das Stiftungskapital.